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Im Fall “Chantal” ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen

fahrlässiger Tötung, § 222 StGB


Das elfjährige Kind war unter den Augen des Jugendamtes verstorben, obwohl 5 Mitarbeiter die Hand darauf hatten und obwohl das Kind unbedingt zum Vater zurück wollte, der Vater dies auch wollte - aber nicht das Jugendamt!

So musste das Kind in der vom Jugendamt vermittelten Pflegefamilie bleiben und kam mit Methadon in Berührung, was letztlich seinen Tod bedeuten sollte.

Chantal ist eins von mittlerweile drei Kidern, die in den letzten acht Jahren in der Obhut des Hamburger Jugendamtes verstarben.

Das Mädchen wurde seinen drogenabhängigen Eltern genommen und  Pflegeeltern überantwortet, die ebenfalls drogensüchtig waren - das Hamburger Jugendamt holte es aus dem Regen in die Traufe!

Dieser Fall zeigt die Unfähigkeit von ASD, Jugendamt und freiem Träger.

Und dieser Fall wirft die Frage auf, wieweit in Deutschland eine profitorientierte Helferindustrie zum Nachteil des Kindeswohls "Kasse macht".

(wir berichten)

 



 



 

Vorschlag von Michael Stiefel:

Gleiche Elternverantwortung für jedes Kind

Kinder verdienen die volle Zuwendung durch beide Eltern und haben durch einvernehmliche Zeugung und Empfängnis das Grundrecht von ihren leiblichen Eltern erzogen zu werden. Kinder brauchen Vater und Mutter für ein gesundes Heranwachsen.
Jedes Kind würde gleichberechtigte Eltern wollen. Kinder sollen ...

Mitmachen!

https://www.dialog-ueber-deutschland.de/ql?cms_idIdea=1161



 





 

§§§§§§§§§§§§

 

Anwaltskosten, die aus erster und zweiter Instanz entstehen, wenn Mütter das vom nicht mit ihnen verheirateten

Vater beantragte gemeinsame Sorgerecht bekämpfen: 

€  653, 55

 

Anwaltskosten, die aus erster und zweiter Instanz entstehen, wenn Mütter den vom nicht mit ihnen verheirateten 

Vater beantragten Umgang mit dem gemeinsamen Kind bekämpfen: 

€  747,32 

mithin insgesamt 

€ 1.400,87

 

Nun muss die Kindsmutter ihren Rechtsanwalt bezahlen!

Weil der Vater nämlich der Mutter seines Kindes gegenüber nicht bereit ist, ihr das dem gemeinsamen Kind gegenüber unverantwortliche Verhalten auch noch zu finanzieren, werden seinerseits diese -von den Gerichten natürlich ihm als Vater auferlegten Kosten- nicht übernommen.

Verfahrenskostenhilfeanträge der Kindsmutter wurden unter Hinweis auf ihre Einkommensverhältnisse abgewiesen.

 

Freut Euch, liebe Rechtsanwälte: 

Mit solchen Müttern läßt sich 'gutes' Geld verdienen ....

(... und wen interessiert bei diesen Zahlen schon das Kindeswohl???)

 

Zum Hintergrund:

Der mit der Mutter seines Kindes nicht verheiratete Vater beantragte nach der Rechtsprechung des euopäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der sich daran anschließenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das gemeinsame Sorgerecht.

Mütterliche Umgansboykotte, inszenierte Gewaltschutzverfahren und sonstige Versuche, das gemeinsame Kind gegen den Vater einzustellen und diesem vorzuenthalten führten immer wieder zu Streitigkeiten vor dem Familiengericht Tecklenburg, dessen mütterfreundliche Entscheidungen regelmäßig vom OLG Hamm korrigiert werden mussten. 

Insbesondere führte eine vom Gericht dilettantisch formulierte Umgangsregelung zu Meinungsverschiedenheiten, weil die Kindsmutter diese skrupellos und zum Nachteil des Kindes gegen den Vater auslegte. 

Schließlich wurden die Anträge auch vom OLG Hamm zurückgewiesen. 

Der vorsitzende Richter erklärte dazu etwas unbeholfen: 

"Wir stellen die (unverheirateten) Eltern so, als wären sie verheiratet und wenden § 1671 Abs. 2 Nr.2  BGB entsprechend an." 

Anschließend wird lapidar festgestellt, die Eltern seien derart zerstritten, dass eine Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts nicht möglich ist. 

Betont wird zudem darauf hingewiesen, dass dabei unbeachtlich ist, wer für die Streitigkeiten ursächlich ist und worauf sie zurückzuführen sind.

 

"Trivial!" mag manch ein durchschnittlich gebildeter Zeitgenosse denken. 

Aber so funktioniert in Deutschland das Famileinrecht: 

Gerichte ignorieren oder umgehen in rechtstaatlich bedenklicher Weise höchstrichterliche Rechtsprechung, indem sie sachlichen und fachlichen Unverstand willkürlich und kindeswohlwirdrig gegen Väter anwenden, die sich um ihre Kinder bemühen und kümmern wollen. 

Tröstlich immerhin, wenn durch die oben genannten Umstände die Verursacherin der Streitigkeiten wenigstensauf den Kosten ihres eigenen Rechtsanwaltes  sitzen bleibt.

 

Freu Dich!

Auch Du bist Deutschland!